AGB DER WOHNWAGENVERMIETUNG „CAMPING – SYLT“
AGB Rantum | AGB Hörnum | AGB Morsum
CAMPINGPLATZ RANTUM / SYLT
1. MIETSACHE
(1) VERMIETET WIRD EIN FEST STEHENDER WOHNWAGENANHÄNGER.
KATEGORIE, PREIS UND STELLPLATZ SIND DEM ANGEBOT UND DER BESTÄTIGUNG ZU ENTNEHMEN.
DEM VERMIETER STEHT ES FREI, WOHNWAGEN UND STELLPLATZ MINDESTENS INNERHALB DER
ANGEMIETETEN KATEGORIE BEI BEDARF ZU VERÄNDERN. AUCH UPGRADES IN EINE HÖHERE
MIETKATEGORIE DURCH DEN VERMIETER KÖNNEN BEI NOTWENDIGKEIT UND BERÜCKSICHTIGUNG
DES GEBUCHTEN ZEITRAUMES OHNE ZUSTIMMUNG DES MIETERS DURCHGEFÜHRT WERDEN.
(2) DER WOHNWAGEN WIRD STEHT FEST AUF DEM CAMPINGPLATZ RANTUM / SYLT.
(3) DER WOHNWAGEN WIRD VOLLSTÄNDIG EINGERICHTET VERMIETET. SÄMTLICHE IM
WOHNWAGEN BEFINDLICHEN GEGENSTÄNDE SIND IN EINER INVENTARLISTE AUFGEFÜHRT, DIE DEM
MIETER AUF WUNSCH ZUGESENDET WIRD. DER WOHNWAGEN IST FÜR DIE IM ANGEBOT
ANGEGEBENE PERSONENZAHL AUSGESTATTET.
(4) MIT VERMIETET WIRD EIN VORZELT SAMT INVENTAR UND CAMPINGMOBILIAR SOWIE EIN
STRANDKORB VOR DEM VORZELT.
2. MIETZEIT
DIE MIETZEIT IST DEM SCHRIFTLICHEN ANGEBOT / DER SCHRIFTLICHEN BESTÄTIGUNG ZU
ENTNEHMEN.
3. NEBENKOSTEN
(1) DIE ENDREINIGUNG DES WOHNWAGENS WIRD GRUNDSÄTZLICH UND OBLIGATORISCH MIT 60
EURO BERECHNET, UNABHÄNGIG VON DER LÄNGE DER MIETZEIT. ZWISCHENREINIGUNGEN KÖNNEN
BELIEBIG WÄHREND DES AUFENTHALTES HINZUGEBUCHT WERDEN UND KOSTEN EBENFALLS 60
EURO.
(2) DIE BENUTZUNG DER WOHNWAGENEIGENEN CHEMIETOILETTE WIRD PAUSCHAL MIT 35 EURO
BERECHNET. DIESE LEISTUNG IST OPTIONAL ZUBUCHBAR. WIRD DIESE GEBÜHR NICHT ENTRICHTET,
BLEIBT DIE NASSZELLE DES WOHNWAGENS VERSCHLOSSEN. DIE CHEMIETOILETTE IST
AUSSCHLIESSLICH FÜR DAS „KLEINE GESCHÄFT“ ZU BENUTZEN. DER MIETER ERHÄLT EINE
EINWEISUNG ZUR BENUTZUNG DER TOILETTE. DIE FÄKALIEN IN DER TOILETTENKASSETTE SIND VOM
MIETER SELBST ZU ENTSORGEN. BEI VERSTÖSSEN GEGEN DIESEN PUNKT 3.2. WIRD NACHTRÄGLICH
EINE ZUSÄTZLICHE REINIGUNGSGEBÜHR VON 50 EURO ERHOBEN. EINE KAUTIONSSUMME VON 50
EURO FÜR DIE BENUTZUNG DER TOILETTE WIRD BEI BEZUG DES WOHNWAGENS MEINER
MITARBEITERIN ÜBERGEBEN.
(3) DER STROMVERBRAUCH WIRD GESONDERT ABGERECHNET. DER MIETER UND DER VERMIETER
LESEN BEI EINZUG GEMEINSAM DEN STROMZÄHLER AB. JEDE VERBRAUCHTE KW / h KOSTET 60
CENTS. DER FÄLLIGE BETRAG IST DEM VERMIETER ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN BEI AUSZUG IN BAR
ZU ÜBERGEBEN.
(4) JEDER WOHNWAGEN VERFÜGT ÜBER EINE EINGEBAUTE GASHEIZUNG FÜR DAS BEHEIZEN DES
WOHNWAGENINNENRAUMES. DIE ERSTE 11 KG GASFLASCHE ZUR INBETRIEBNAHME DER HEIZUNG
IST IM MIETPREIS ENTHALTEN. JEDE WEITERE GASFLASCHE WIRD DEM MIETER MIT 25 EURO
BERECHNET.
(5) DIE PERSONENGEBÜHREN UND DIE KURABGABE SIND AN DER REZEPTION ZU ENTRICHTEN. DIE
HÖHE DIESER POSTEN ENTNEHMEN SIE BITTE DER GEBÜHRENORDNUNG DES CAMPINGPLATZES
RANTUM (WWW.CAMPING-RANTUM.DE).
(6) DIE GEBÜHREN FÜR DAS DUSCHEN IM SANITÄRGEBÄUDE BETRAGEN 3 CENTS PRO
VERBRAUCHTEM LITER WASSER. DIESE GEBÜHREN WERDEN NACH RÜCKGABE IHRER CHIPKARTE AN
DER REZEPTION DES CAMPINGPLATZES BEZAHLT.
4. MIETZINS / ANZAHLUNG / ZAHLUNGSZIEL RESTBETRAG
DIE HÖHE DES MIETZINSES UND DIE ZAHLUNGSMODALITÄTEN ENTNEHMEN SIE BITTE IHREM
RESERVIERUNGSANGEBOT BZW. DER RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG. MIT VERTRAGSABSCHLUSS
WIRD EINE ANZAHLUNG VON 25 % DES GESAMTMIETPREISES FÄLLIG. DER RESTBETRAG WIRD 30
TAGE VOR DER ANREISE PER BANKÜBERWEISUNG GEZAHLT.
5. KAUTION
(1) MIT UNTERZEICHNUNG DES RESERVIERUNGSANGEBOTES AKZEPTIERT DER MIETER DIE ZAHLUNG
EINER MIETKAUTION IN HÖHE VON € 200,-. BEI BEZUG DES WOHNWAGENS WERDEN EVENTUELL
VORHANDENE VORSCHÄDEN SCHRIFTLICH FIXIERT.
(2) NACH DER ENDABNAHME DES WOHNWAGENS DURCH DEN VERMIETER HAT DER MIETER EINEN
ANSPRUCH AUF RÜCKERSTATTUNG DER KAUTIONSSUMME UNTER ABZUG DER EVENTUELL
ANFALLENDEN KOSTEN FÜR BESCHÄDIGUNGEN DER MIETSACHE DURCH DEN MIETER ODER ANDERE
ANSPRÜCHE DES VERMIETERS AUS DEM MIETVERHÄLTNIS. DIE RÜCKZAHLUNG DER
KAUTIONSSUMME ERFOLGT IM NORMALFALL BEI ABREISE DES MIETERS.
(3) EVENTUELLE SPÄTER GELTEND GEMACHTE ANSPRÜCHE DES VERMIETERS WERDEN DURCH DIE
RÜCKZAHLUNG DER KAUTION NICHT BERÜHRT.
6. EINZUG
(1) DER VERMIETER STELLT DEN WOHNWAGEN DEM MIETER AM EINZUGSTAG AB 16.00 UHR ZUR
VERFÜGUNG. IN AUSNAHMEFÄLLEN HAT DER VERMIETER DIE MÖGLICHKEIT, DEN
EINZUGSZEITPUNKT BIS 18 UHR AM ANREISETAGES AUSZUDEHNEN. DIESE VERPFLICHTUNG
ENTFÄLLT BEI EINTRITT VON SITUATIONEN, DIE NICHT VOM VERMIETER VERSCHULDET WORDEN
SIND, WIE Z.B. HÖHERE GEWALT. IN DIESEN FÄLLEN ERHÄLT DER MIETER VON IHM BEREITS
GELEISTETE ZAHLUNGEN SOFORT ZURÜCK. WEITERGEHENDE ANSPRÜCHE SIND AUSGESCHLOSSEN.
(2) DIE BENUTZUNG DER WOHNWAGENEIGENEN EINRICHTUNGEN IST DEM MIETER ERST NACH
EINWEISUNG DURCH DEN VERMIETER ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN GESTATTET. DAZU GEHÖREN
UNTER ANDEREM DAS ÖFFNEN DER FENSTER WIE AUCH DIE BENUTZUNG DER TOILETTE.
(3) DER MIETER HAT MIT SEINEM EINZUG DIE VOLLSTÄNDIGKEIT DES INVENTARS, WIE DURCH DIE
INVENTARLISTE AUSGEWIESEN, ZU ÜBERPRÜFEN UND ETWAIGE FEHLBESTÄNDE DEM VERMIETER
ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN UNVERZÜGLICH ANZUZEIGEN.
7. BENUTZUNG DER MIETSACHE
(1) DER MIETER VERPFLICHTET SICH, DIE MIETSACHE PFLEGLICH ZU BEHANDELN UND DEN
VERMIETER ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN VON AUFGETRETENEN SCHÄDEN UNVERZÜGLICH IN
KENNTNIS ZU SETZEN.
(2) DER MIETER SOLLTE IM BESITZ EINER PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG SEIN, DIE DURCH IHN
ENTSTANDENE SCHÄDEN AM MIETOBJEKT ABDECKT. DER MIETER HAFTET FÜR SCHÄDEN, DIE AN DER
MIETSACHE SAMT EINRICHTUNG DURCH IHN ODER ANDERE PERSONEN, DIE SICH MIT SEINEM
WILLEN IN DER MIETSACHE AUFHALTEN, SCHULDHAFT VERURSACHT WERDEN. ER IST BEI SCHÄDEN
NICHT BERECHTIGT, SELBST FÜR ERSATZ ZU SORGEN. DER MIETER MUSS BEI EINEM SCHADEN
BEWEISEN, DASS EIN VERSCHULDEN NICHT VORGELEGEN HAT.
(3) EINE WEITERVERMIETUNG ODER VERLEIHUNG DER MIETSACHE IST UNTERSAGT.
(4) DIE BELEGUNG DES WOHNWAGENS DURCH EINE HÖHERE ZAHL VON PERSONEN ALS IM
PROSPEKT ODER DER WEBSITE WWW.CAMPING-SYLT.DE ANGEGEBEN, IST NICHT GESTATTET. DAS
AUFSTELLEN VON ZELTEN AUF DER MIETPARZELLE IST NUR MIT ZUSTIMMUNG DER
CAMPINGPLATZVERWALTUNG UND DES VERMIETERS NACH ZAHLUNG EINER GEBÜHR VON 5 EURO
PRO TAG GESTATTET.
(5) TIERE DÜRFEN NUR MIT AUSDRÜCKLICHER VORHERIGER SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES
VERMIETERS UND NUR IN BESTIMMTEN WOHNWAGEN GEHALTEN WERDEN. HIER IST EINE
EXTRAVEREINBARUNG ZU UNTERZEICHNEN. FÜR DIE ENDREINIGUNG WIRD IN DIESEM FALL EIN
AUFSCHLAG VON 30 EURO BERECHNET.
(6) DER MIETER IST VERPFLICHTET, DIE CAMPINGPLATZORDNUNG EINZUHALTEN.
8. HAFTUNG
(1) VERMIETER: DER VERMIETER HAFTET FÜR ALLE SCHÄDEN, FÜR DIE DECKUNG IM RAHMEN DER
ABGESCHLOSSENEN VERSICHERUNGEN BESTEHEN. FÜR DIE DURCH VERSICHERUNGEN NICHT
GEDECKTEN SCHÄDEN BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG DES VERMIETERS AUF VORSATZ UND GROBE
FAHRLÄSSIGKEIT. ALLE WEITERGEHENDEN ANSPRÜCHE SIND AUSGESCHLOSSEN.
(2) MIETER: DER MIETER HAFTET FÜR ALLE DEM VERMIETER ENTSTANDENEN SCHÄDEN, SOWEIT SIE
NICHT DURCH VERSICHERUNGEN ABGEDECKT SIND. DER MIETER HAFTET WEITERHIN FÜR ALLE
SCHÄDEN BEI VERSTOSS GEGEN ZIFFER 7 DES MIETVERTRAGES.
9. RÜCKTRITT
(1) DER MIETER KANN JEDERZEIT VOR MIETBEGINN VON DER ANMIETUNG ZURÜCKTRETEN.
MASSGEBEND FÜR DEN RÜCKTRITTSZEITPUNKT IST DER EINGANG DER SCHRIFTLICHEN
RÜCKTRITTSERKLÄRUNG BEIM VERMIETER.
SOFERN KEINE STORNOVERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN WURDE (80 EURO), BETRAGEN DIE
RÜCKTRITTSKOSTEN NACH VERTRAGSABSCHLUSS IMMER MINDESTENS 25 % DES
GESAMTMIETPREISES (HÖHE DER ANZAHLUNG) BZW.
BIS ZUM 70. TAG VOR MIETBEGINN 25 %
VOM 69. TAG BIS ZUM 50. TAG VOR MIETBEGINN 50 %
VOM 49. TAG BIS ZUM 31. TAG VOR MIETBEGINN 80 %
AB DEM 30. TAG VOR MIETBEGINN 100 % DES MIETPREISES.
AUCH WENN DER GEBUCHTE ZEITRAUM KOMPLETT ANDERWEITIG VERMIETET WERDEN KANN,
BLEIBT ES BEI EINER BEARBEITUNGSGEBÜHR VON 25 % DES GESAMTMIETPREISES. DIESE SUMME
WIRD VOM VERMIETER ALS BEARBEITUNGSGEBÜHR EINBEHALTEN. DIESE GEBÜHR FÄLLT NICHT AN,
WENN DIE STORNOVERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN WURDE.
AUF DEN ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG WIRD AUSDRÜCKLICH HINGEWIESEN.
(2) STORNIERUNGEN IN FOLGE DER CORONA – KRISE
(A) SOLLTEN IN FOLGE EINES CORONA – AUSBRUCHES DER CAMPINGPLATZ RANTUM, DIE INSEL
SYLT, DER KREIS NORDFRIESLAND; SCHLESWIG-HOLSTEIN IN FOLGE VON
EINREISEBESCHRÄNKUNGEN ZU DEM VON IHNEN GEWÄHLTEN REISEZEITPUNKT NICHT BEREISBAR
SEIN, ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN BESTEHEN ODER REISEN ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN IN
FOLGE EINER BEHÖRDLICHEN ANORDNUNG BUNDESWEIT UNTERSAGT WERDEN, WIRD DER
GEZAHLTE MIETZINS IN VOLLER HÖHE UMGEHEND RÜCKERSTATTET. ES FALLEN KEINE
STORNIERUNGSGEBÜHREN AN.
(B) IST DEM MIETER EINE ANREISE IM RAHMEN DER CORONA-KRISE IN FOLGE EINER
BEHÖRDLICHEN ANORDNUNG NICHT MÖGLICH (RISIKOGEBIETE), FALLEN KEINE
STORNIERUNGSGEBÜHREN AN. SOLLTE DIES JEDOCH NUR EINSCHRÄNKEND GELTEN
(BEISPIELSWEISE BEI ANREISEMÖGLICHKEIT MIT EINER QUARANTÄNEVERPFLICHTUNG ODER
VORLAGE EINES NEGATIVEN CORONA-TESTES ODERIMPFZERTIFIKATES BEI DER ANREISE) WERDEN
STORNIERUNGSGEBÜHREN GEMÄSS DER ALLGEMEINEN AGB PUNKT 9.(1) ERHOBEN.
GEGEN EINE GEBÜHR VON 80 EURO KANN EINE STORNIERUNGSVERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN
WERDEN. WÄHLEN SIE DIESE OPTION, DANN KÖNNEN SIE IHREN AUFENTHALT BIS ZU 8 TAGE VOR
IHRER ANREISE OHNE EINE ANGABE VON GRÜNDEN KOSTENLOS STORNIEREN.
10. AUSZUG
(1) DER MIETER VERPFLICHTET SICH, DEN WOHNWAGEN AM AUSZUGSTAG BIS 10.00 UHR ZU
RÄUMEN. DER SCHLÜSSEL FÜR DEN WOHNWAGEN IST IN DER WOHNWAGENTÜR STECKEN ZU
LASSEN. SELBSTGEFERTIGTE ERSATZSCHLÜSSEL SIND DEM VERMIETER ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN
AUSZUHÄNDIGEN.
(2) DER WOHNWAGEN IST BEI AUSZUG ORDENTLICH UND BESENREIN ZU HINTERLASSEN.
(3) DAS GESCHIRR UND BESTECK IST VOR DEM AUSZUG ABZUWASCHEN UND TROCKEN WIEDER IM
KÜCHENSCHRANK ZU POSITIONIEREN. DAS ABWASCHEN DES GESCHIRRS DURCH DEN VERMIETER
IST NICHT IM ENDREINIGUNGSPREIS ENTHALTEN UND WIRD BEI NICHTERLEDIGUNG IM
NACHHINEIN ZUSÄTZLICH MIT 30 EURO IN RECHNUNG GESTELLT.
(3) DIE VOR DER ABREISE ERFOLGENDE ABNAHME DES WOHNWAGENS UND ÜBERPRÜFUNG AUF
EXTREME VERSCHMUTZUNG ODER ETWAIGE BESCHÄDIGUNG DURCH DEN MIETER SCHLIESST DIE
SPÄTERE GELTENDMACHUNG VON SCHADENERSATZANSPRÜCHEN DES VERMIETERS NICHT AUS.
(4) DER INHALT DER TOILETTENKASSETTE IST DURCH DEN MIETER VOR SEINER ABREISE ZU
ENTSORGEN. SOLLTE DIES NICHT GESCHEHEN SEIN, WIRD DEM MIETER NACHTRÄGLICH EINE
REINIGUNGSGEBÜHR VON 50 EURO IN RECHNUNG GESTELLT.
(5) IM WOHNWAGEN VERGESSENE UND LIEGENGELASSENE GEGENSTÄNDE KÖNNEN DEM MIETER
NACHGESCHICKT WERDEN. IN DIESEM FALL WIRD EINE AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG VON 40 EURO
BERECHNET. DIE KOSTEN FÜR VERPACKUNG UND PORTO MÜSSEN VOM MIETER ZUSÄTZLICH NOCH
GETRAGEN WERDEN.
11. PERSONENMEHRHEIT ALS MIETER
HABEN MEHRERE PERSONEN, Z.B. EHEGATTEN, DEN WOHNWAGEN GEMEINSAM GEMIETET, SO
HAFTEN SIE FÜR ALLE VERPFLICHTUNGEN AUS DEM MIETVERHÄLTNIS ALS GESAMTSCHULDNER.
12. ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DES MIETVERTRAGES
MÜNDLICHE NEBENABREDEN ZU DIESEM VERTRAG BESTEHEN NICHT, SPÄTERE ÄNDERUNGEN ODER
ERGÄNZUNGEN SIND NUR WIRKSAM, WENN SIE SCHRIFTLICH VEREINBART WERDEN.
13. SONSTIGE VEREINBARUNGEN
KEINE
14. EXTRAS
Folgende Leistungen sind zusätzlich buchbar (Preise jeweils in Klammern):
- Abschluss einer STORNOVERSICHERUNG. Gegen eine einmalige Zahlung von 80 Euro
kann eine Stornoversicherung direkt beim Vermieter abgeschlossen werden. Mit
Abschluss dieser Versicherung ist der Reiserücktritt bis zum 8. Tag vor der Anreise
VOLLKOMMEN KOSTENLOS möglich. Ansonsten gelten die Stornobedingungen
gemäß Punkt 9. der AGB. - Nutzung der wohnwageneigenen Chemietoilette (35 Euro)
Die Chemietoilette ist in den Wohnwagen eingebaut vorhanden. Die
Sanitärflüssigkeit ist im Mietpreis für die Toilette enthalten. Die Entsorgung der
Fäkalien übernimmt der Mieter selbst. - Wäschepaket (Bettbezüge und Handtücher, 25 Euro)
1 Deckenbezug, 1 Kissenbezug, 1 großes Bettlaken, 1 großes Handtuch, 1 kleines
Handtuch Die Bezüge liegen bei der Anreise im Wohnwagen bereit. Das Beziehen und
Abziehen der Decken und Kissen übernimmt der Mieter selbst. - Gasflasche (27 Euro)
Sollte der Mieter das Vorzelt beheizen wollen, stellt der Vermieter einen Katalyt –
Gasofen zur Verfügung. Jede angebrochene 11 – kg – Gasflasche wird dem Mieter mit
27 € in Rechnung gestellt. Dieser Preis gilt auch für jede weitere Gasflasche zum
Beheizen des Wohnwageninnenraumes. - Mitbringen von Haustieren (nur in ausgewählten Wohnwagen nach Rücksprache
möglich, Reinigungszuschlag von 30 Euro pro Tier, bitte Anzahl auf dem
Reservierungsangebot angeben. - Spätanreise (20 Uhr – 23 Uhr am Anreisetag) oder Spätabreise (10 – 13 Uhr am
Abreisetag) jeweils 30 Euro. - Fahrräder
Gegen eine Gebühr von 35 Euro pro Woche oder 6 Euro pro Tag können City –
Damenfahrräder ausgeliehen werden.
CAMPINGPLATZ HÖRNUM / SYLT
1. MIETSACHE
(1) VERMIETET WIRD EIN FEST STEHENDER WOHNWAGENANHÄNGER.
KATEGORIE, PREIS UND STELLPLATZ SIND DEM ANGEBOT UND DER BESTÄTIGUNG ZU ENTNEHMEN.
DEM VERMIETER STEHT ES FREI, WOHNWAGEN UND STELLPLATZ MINDESTENS INNERHALB DER
ANGEMIETETEN KATEGORIE BEI BEDARF ZU VERÄNDERN. AUCH UPGRADES IN EINE HÖHERE
MIETKATEGORIE DURCH DEN VERMIETER KÖNNEN BEI NOTWENDIGKEIT UND BERÜCKSICHTIGUNG
DES GEBUCHTEN ZEITRAUMES OHNE ZUSTIMMUNG DES MIETERS DURCHGEFÜHRT WERDEN.
(2) DER WOHNWAGEN WIRD STEHT FEST AUF DEM CAMPINGPLATZ HÖRNUM / SYLT.
(3) DER WOHNWAGEN WIRD VOLLSTÄNDIG EINGERICHTET VERMIETET. SÄMTLICHE IM
WOHNWAGEN BEFINDLICHEN GEGENSTÄNDE SIND IN EINER INVENTARLISTE AUFGEFÜHRT, DIE DEM
MIETER AUF WUNSCH ZUGESENDET WIRD. DER WOHNWAGEN IST FÜR DIE IM ANGEBOT
ANGEGEBENE PERSONENZAHL AUSGESTATTET.
(4) MIT VERMIETET WIRD EIN VORZELT SAMT INVENTAR UND CAMPINGMOBILIAR SOWIE EIN
STRANDKORB VOR DEM VORZELT.
2. MIETZEIT
DIE MIETZEIT IST DEM SCHRIFTLICHEN ANGEBOT / DER SCHRIFTLICHEN BESTÄTIGUNG ZU
ENTNEHMEN.
3. NEBENKOSTEN
(1) DIE ENDREINIGUNG DES WOHNWAGENS WIRD GRUNDSÄTZLICH UND OBLIGATORISCH MIT 60
EURO BERECHNET, UNABHÄNGIG VON DER LÄNGE DER MIETZEIT. ZWISCHENREINIGUNGEN KÖNNEN
BELIEBIG WÄHREND DES AUFENTHALTES HINZUGEBUCHT WERDEN UND KOSTEN EBENFALLS 60
EURO.
(2) DIE BENUTZUNG DER WOHNWAGENEIGENEN CHEMIETOILETTE WIRD PAUSCHAL MIT 35 EURO
BERECHNET. DIESE LEISTUNG IST OPTIONAL ZUBUCHBAR. WIRD DIESE GEBÜHR NICHT ENTRICHTET,
BLEIBT DIE NASSZELLE DES WOHNWAGENS VERSCHLOSSEN. DIE CHEMIETOILETTE IST
AUSSCHLIESSLICH FÜR DAS „KLEINE GESCHÄFT“ ZU BENUTZEN. DER MIETER ERHÄLT EINE
EINWEISUNG ZUR BENUTZUNG DER TOILETTE. DIE FÄKALIEN IN DER TOILETTENKASSETTE SIND VOM
MIETER SELBST ZU ENTSORGEN. BEI VERSTÖSSEN GEGEN DIESEN PUNKT 3.2. WIRD NACHTRÄGLICH
EINE ZUSÄTZLICHE REINIGUNGSGEBÜHR VON 50 EURO ERHOBEN. EINE KAUTIONSSUMME VON 50
EURO FÜR DIE BENUTZUNG DER TOILETTE WIRD BEI BEZUG DES WOHNWAGENS MEINER
MITARBEITERIN ÜBERGEBEN.
(3) DER STROMVERBRAUCH WIRD UNABHÄNGIG VOM VERBRAUCH MIT 2 EURO PRO TAG PAUSCHAL
IM RAHMEN DES MIETVERTRAGES IM VORWEGE EXTRA ABGRECHNET.
(4) JEDER WOHNWAGEN VERFÜGT ÜBER EINE ELEKTROHEIZUNG FÜR DAS BEHEIZEN DES
WOHNWAGENINNENRAUMES.
(5) DIE PERSONENGEBÜHREN UND DIE KURABGABE SIND AN DER REZEPTION ZU ENTRICHTEN. DIE
HÖHE DIESER POSTEN ENTNEHMEN SIE BITTE DER GEBÜHRENORDNUNG DES CAMPINGPLATZES
HÖRNUM (WWW.HOERNUM.DE/CAMPINGPLATZ).
(6) DIE GEBÜHREN FÜR DAS DUSCHEN IM SANITÄRGEBÄUDE BETRAGEN 50 CENTS FÜR 3 MINUTEN
HEISSWASSER. ES WERDEN FÜR DIE DUSCHAUTOMATEN ENTSPRECHEND 50 CENTS STÜCKE
BENÖTIGT.
4. MIETZINS / ANZAHLUNG / ZAHLUNGSZIEL RESTBETRAG
DIE HÖHE DES MIETZINSES UND DIE ZAHLUNGSMODALITÄTEN ENTNEHMEN SIE BITTE IHREM
RESERVIERUNGSANGEBOT BZW. DER RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG. MIT VERTRAGSABSCHLUSS
WIRD EINE ANZAHLUNG VON 25 % DES GESAMTMIETPREISES FÄLLIG. DER RESTBETRAG WIRD 30
TAGE VOR DER ANREISE PER BANKÜBERWEISUNG GEZAHLT.
5. KAUTION
(1) MIT UNTERZEICHNUNG DES RESERVIERUNGSANGEBOTES AKZEPTIERT DER MIETER DIE ZAHLUNG
EINER MIETKAUTION IN HÖHE VON € 200,-. BEI BEZUG DES WOHNWAGENS WERDEN EVENTUELL
VORHANDENE VORSCHÄDEN SCHRIFTLICH FIXIERT.
(2) NACH DER ENDABNAHME DES WOHNWAGENS DURCH DEN VERMIETER HAT DER MIETER EINEN
ANSPRUCH AUF RÜCKERSTATTUNG DER KAUTIONSSUMME UNTER ABZUG DER EVENTUELL
ANFALLENDEN KOSTEN FÜR BESCHÄDIGUNGEN DER MIETSACHE DURCH DEN MIETER ODER ANDERE
ANSPRÜCHE DES VERMIETERS AUS DEM MIETVERHÄLTNIS. DIE RÜCKZAHLUNG DER
KAUTIONSSUMME ERFOLGT IM NORMALFALL BEI ABREISE DES MIETERS.
(3) EVENTUELLE SPÄTER GELTEND GEMACHTE ANSPRÜCHE DES VERMIETERS WERDEN DURCH DIE
RÜCKZAHLUNG DER KAUTION NICHT BERÜHRT.
6. EINZUG
(1) DER VERMIETER STELLT DEN WOHNWAGEN DEM MIETER AM EINZUGSTAG AB 16.00 UHR ZUR
VERFÜGUNG. IN AUSNAHMEFÄLLEN HAT DER VERMIETER DIE MÖGLICHKEIT, DEN
EINZUGSZEITPUNKT BIS 18 UHR AM ANREISETAGES AUSZUDEHNEN. DIESE VERPFLICHTUNG
ENTFÄLLT BEI EINTRITT VON SITUATIONEN, DIE NICHT VOM VERMIETER VERSCHULDET WORDEN
SIND, WIE Z.B. HÖHERE GEWALT. IN DIESEN FÄLLEN ERHÄLT DER MIETER VON IHM BEREITS
GELEISTETE ZAHLUNGEN SOFORT ZURÜCK. WEITERGEHENDE ANSPRÜCHE SIND AUSGESCHLOSSEN.
(2) DIE BENUTZUNG DER WOHNWAGENEIGENEN EINRICHTUNGEN IST DEM MIETER ERST NACH
EINWEISUNG DURCH DEN VERMIETER ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN GESTATTET. DAZU GEHÖREN
UNTER ANDEREM DAS ÖFFNEN DER FENSTER WIE AUCH DIE BENUTZUNG DER TOILETTE.
(3) DER MIETER HAT MIT SEINEM EINZUG DIE VOLLSTÄNDIGKEIT DES INVENTARS, WIE DURCH DIE
INVENTARLISTE AUSGEWIESEN, ZU ÜBERPRÜFEN UND ETWAIGE FEHLBESTÄNDE DEM VERMIETER
ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN UNVERZÜGLICH ANZUZEIGEN.
7. BENUTZUNG DER MIETSACHE
(1) DER MIETER VERPFLICHTET SICH, DIE MIETSACHE PFLEGLICH ZU BEHANDELN UND DEN
VERMIETER ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN VON AUFGETRETENEN SCHÄDEN UNVERZÜGLICH IN
KENNTNIS ZU SETZEN.
(2) DER MIETER SOLLTE IM BESITZ EINER PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG SEIN, DIE DURCH IHN
ENTSTANDENE SCHÄDEN AM MIETOBJEKT ABDECKT. DER MIETER HAFTET FÜR SCHÄDEN, DIE AN DER
MIETSACHE SAMT EINRICHTUNG DURCH IHN ODER ANDERE PERSONEN, DIE SICH MIT SEINEM
WILLEN IN DER MIETSACHE AUFHALTEN, SCHULDHAFT VERURSACHT WERDEN. ER IST BEI SCHÄDEN
NICHT BERECHTIGT, SELBST FÜR ERSATZ ZU SORGEN. DER MIETER MUSS BEI EINEM SCHADEN
BEWEISEN, DASS EIN VERSCHULDEN NICHT VORGELEGEN HAT.
(3) EINE WEITERVERMIETUNG ODER VERLEIHUNG DER MIETSACHE IST UNTERSAGT.
(4) DIE BELEGUNG DES WOHNWAGENS DURCH EINE HÖHERE ZAHL VON PERSONEN ALS IM
PROSPEKT ODER DER WEBSITE WWW.CAMPING-SYLT.DE ANGEGEBEN, IST NICHT GESTATTET. DAS
AUFSTELLEN VON ZELTEN AUF DER MIETPARZELLE IST NUR MIT ZUSTIMMUNG DER
CAMPINGPLATZVERWALTUNG UND DES VERMIETERS NACH ZAHLUNG EINER GEBÜHR VON 5 EURO
PRO TAG GESTATTET.
(5) TIERE DÜRFEN NUR MIT AUSDRÜCKLICHER VORHERIGER SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES
VERMIETERS UND NUR IN BESTIMMTEN WOHNWAGEN GEHALTEN WERDEN. HIER IST EINE
EXTRAVEREINBARUNG ZU UNTERZEICHNEN. FÜR DIE ENDREINIGUNG WIRD IN DIESEM FALL EIN
AUFSCHLAG VON 30 EURO BERECHNET.
(6) DER MIETER IST VERPFLICHTET, DIE CAMPINGPLATZORDNUNG EINZUHALTEN.
8. HAFTUNG
(1) VERMIETER: DER VERMIETER HAFTET FÜR ALLE SCHÄDEN, FÜR DIE DECKUNG IM RAHMEN DER
ABGESCHLOSSENEN VERSICHERUNGEN BESTEHEN. FÜR DIE DURCH VERSICHERUNGEN NICHT
GEDECKTEN SCHÄDEN BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG DES VERMIETERS AUF VORSATZ UND GROBE
FAHRLÄSSIGKEIT. ALLE WEITERGEHENDEN ANSPRÜCHE SIND AUSGESCHLOSSEN.
(2) MIETER: DER MIETER HAFTET FÜR ALLE DEM VERMIETER ENTSTANDENEN SCHÄDEN, SOWEIT SIE
NICHT DURCH VERSICHERUNGEN ABGEDECKT SIND. DER MIETER HAFTET WEITERHIN FÜR ALLE
SCHÄDEN BEI VERSTOSS GEGEN ZIFFER 7 DES MIETVERTRAGES.
9. RÜCKTRITT
(1) DER MIETER KANN JEDERZEIT VOR MIETBEGINN VON DER ANMIETUNG ZURÜCKTRETEN.
MASSGEBEND FÜR DEN RÜCKTRITTSZEITPUNKT IST DER EINGANG DER SCHRIFTLICHEN
RÜCKTRITTSERKLÄRUNG BEIM VERMIETER.
SOFERN KEINE STORNOVERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN WURDE (80 EURO), BETRAGEN DIE
RÜCKTRITTSKOSTEN NACH VERTRAGSABSCHLUSS IMMER MINDESTENS 25 % DES
GESAMTMIETPREISES (HÖHE DER ANZAHLUNG) BZW.
BIS ZUM 70. TAG VOR MIETBEGINN 25 %
VOM 69. TAG BIS ZUM 50. TAG VOR MIETBEGINN 50 %
VOM 49. TAG BIS ZUM 31. TAG VOR MIETBEGINN 80 %
AB DEM 30. TAG VOR MIETBEGINN 100 % DES MIETPREISES.
AUCH WENN DER GEBUCHTE ZEITRAUM KOMPLETT ANDERWEITIG VERMIETET WERDEN KANN,
BLEIBT ES BEI EINER BEARBEITUNGSGEBÜHR VON 25 % DES GESAMTMIETPREISES. DIESE SUMME
WIRD VOM VERMIETER ALS BEARBEITUNGSGEBÜHR EINBEHALTEN. DIESE GEBÜHR FÄLLT NICHT AN,
WENN DIE STORNOVERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN WURDE.
AUF DEN ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG WIRD AUSDRÜCKLICH HINGEWIESEN.
(2) STORNIERUNGEN IN FOLGE DER CORONA – KRISE
(A) SOLLTEN IN FOLGE EINES CORONA – AUSBRUCHES DER CAMPINGPLATZ RANTUM, DIE INSEL
SYLT, DER KREIS NORDFRIESLAND; SCHLESWIG-HOLSTEIN IN FOLGE VON
EINREISEBESCHRÄNKUNGEN ZU DEM VON IHNEN GEWÄHLTEN REISEZEITPUNKT NICHT BEREISBAR
SEIN, ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN BESTEHEN ODER REISEN ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN IN
FOLGE EINER BEHÖRDLICHEN ANORDNUNG BUNDESWEIT UNTERSAGT WERDEN, WIRD DER
GEZAHLTE MIETZINS IN VOLLER HÖHE UMGEHEND RÜCKERSTATTET. ES FALLEN KEINE
STORNIERUNGSGEBÜHREN AN.
(B) IST DEM MIETER EINE ANREISE IM RAHMEN DER CORONA-KRISE IN FOLGE EINER
BEHÖRDLICHEN ANORDNUNG NICHT MÖGLICH (RISIKOGEBIETE), FALLEN KEINE
STORNIERUNGSGEBÜHREN AN. SOLLTE DIES JEDOCH NUR EINSCHRÄNKEND GELTEN
(BEISPIELSWEISE BEI ANREISEMÖGLICHKEIT MIT EINER QUARANTÄNEVERPFLICHTUNG ODER
VORLAGE EINES IMPFZERTIFIKATES ODER EINES NEGATIVEN CORONA-TESTES BEI DER ANREISE)
WERDEN STORNIERUNGSGEBÜHREN GEMÄSS DER ALLGEMEINEN AGB PUNKT 9.(1) ERHOBEN.
GEGEN EINE GEBÜHR VON 80 EURO KANN EINE STORNIERUNGSVERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN
WERDEN. WÄHLEN SIE DIESE OPTION, DANN KÖNNEN SIE IHREN AUFENTHALT BIS ZU 8 TAGE VOR
IHRER ANREISE OHNE EINE ANGABE VON GRÜNDEN KOSTENLOS STORNIEREN.
AUF DEN ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG WIRD AUSDRÜCKLICH
HINGEWIESEN.
10. AUSZUG
(1) DER MIETER VERPFLICHTET SICH, DEN WOHNWAGEN AM AUSZUGSTAG BIS 10.00 UHR ZU
RÄUMEN. DER SCHLÜSSEL FÜR DEN WOHNWAGEN IST IN DER WOHNWAGENTÜR STECKEN ZU
LASSEN. SELBSTGEFERTIGTE ERSATZSCHLÜSSEL SIND DEM VERMIETER ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN
AUSZUHÄNDIGEN.
(2) DER WOHNWAGEN IST BEI AUSZUG ORDENTLICH UND BESENREIN ZU HINTERLASSEN.
(3) DAS GESCHIRR UND BESTECK IST VOR DEM AUSZUG ABZUWASCHEN UND TROCKEN WIEDER IM
KÜCHENSCHRANK ZU POSITIONIEREN. DAS ABWASCHEN DES GESCHIRRS DURCH DEN VERMIETER
IST NICHT IM ENDREINIGUNGSPREIS ENTHALTEN UND WIRD BEI NICHTERLEDIGUNG IM
NACHHINEIN ZUSÄTZLICH MIT 30 EURO IN RECHNUNG GESTELLT.
(3) DIE VOR DER ABREISE ERFOLGENDE ABNAHME DES WOHNWAGENS UND ÜBERPRÜFUNG AUF
EXTREME VERSCHMUTZUNG ODER ETWAIGE BESCHÄDIGUNG DURCH DEN MIETER SCHLIESST DIE
SPÄTERE GELTENDMACHUNG VON SCHADENERSATZANSPRÜCHEN DES VERMIETERS NICHT AUS.
(4) DER INHALT DER TOILETTENKASSETTE IST DURCH DEN MIETER VOR SEINER ABREISE ZU
ENTSORGEN. SOLLTE DIES NICHT GESCHEHEN SEIN, WIRD DEM MIETER NACHTRÄGLICH EINE
REINIGUNGSGEBÜHR VON 50 EURO IN RECHNUNG GESTELLT.
(5) IM WOHNWAGEN VERGESSENE UND LIEGENGELASSENE GEGENSTÄNDE KÖNNEN DEM MIETER
NACHGESCHICKT WERDEN. IN DIESEM FALL WIRD EINE AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG VON 40 EURO
BERECHNET. DIE KOSTEN FÜR VERPACKUNG UND PORTO MÜSSEN VOM MIETER ZUSÄTZLICH NOCH
GETRAGEN WERDEN.
11. PERSONENMEHRHEIT ALS MIETER
HABEN MEHRERE PERSONEN, Z.B. EHEGATTEN, DEN WOHNWAGEN GEMEINSAM GEMIETET, SO
HAFTEN SIE FÜR ALLE VERPFLICHTUNGEN AUS DEM MIETVERHÄLTNIS ALS GESAMTSCHULDNER.
12. ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DES MIETVERTRAGES
MÜNDLICHE NEBENABREDEN ZU DIESEM VERTRAG BESTEHEN NICHT, SPÄTERE ÄNDERUNGEN ODER
ERGÄNZUNGEN SIND NUR WIRKSAM, WENN SIE SCHRIFTLICH VEREINBART WERDEN.
13. SONSTIGE VEREINBARUNGEN
KEINE
14. EXTRAS
Folgende Leistungen sind zusätzlich buchbar (Preise jeweils in Klammern):
- Abschluss einer STORNOVERSICHERUNG. Gegen eine einmalige Zahlung von 80 Euro
kann eine Stornoversicherung direkt beim Vermieter abgeschlossen werden. Mit
Abschluss dieser Versicherung ist der Reiserücktritt bis zum 8. Tag vor der Anreise
VOLLKOMMEN KOSTENLOS möglich. Ansonsten gelten die Stornobedingungen
gemäß Punkt 9. der AGB. - Nutzung der wohnwageneigenen Chemietoilette (35 Euro)
Die Chemietoilette ist in den Wohnwagen eingebaut vorhanden. Die
Sanitärflüssigkeit ist im Mietpreis für die Toilette enthalten. Die Entsorgung der
Fäkalien übernimmt der Mieter selbst. - Wäschepaket (Bettbezüge und Handtücher, 25 Euro)
1 Deckenbezug, 1 Kissenbezug, 1 großes Bettlaken, 1 großes Handtuch, 1 kleines
Handtuch Die Bezüge liegen bei der Anreise im Wohnwagen bereit. Das Beziehen und
Abziehen der Decken und Kissen übernimmt der Mieter selbst. - Gasflasche (27 Euro)
Sollte der Mieter das Vorzelt beheizen wollen, stellt der Vermieter einen Katalyt –
Gasofen zur Verfügung. Jede angebrochene 11 – kg – Gasflasche wird dem Mieter mit
27 € in Rechnung gestellt. Dieser Preis gilt auch für jede weitere Gasflasche zum
Beheizen des Wohnwageninnenraumes. - Mitbringen von Haustieren (nur in ausgewählten Wohnwagen nach Rücksprache
möglich, Reinigungszuschlag von 30 Euro pro Tier, bitte Anzahl auf dem
Reservierungsangebot angeben. - Spätanreise (20 Uhr – 23 Uhr am Anreisetag) oder Spätabreise (10 – 13 Uhr am
Abreisetag) jeweils 30 Euro. - Fahrräder
Gegen eine Gebühr von 35 Euro pro Woche oder 6 Euro pro Tag können City –
Damenfahrräder ausgeliehen werden
CAMPINGPLATZ MORSUM / SYLT
1. MIETSACHE
(1) VERMIETET WIRD EIN FEST STEHENDER WOHNWAGENANHÄNGER.
KATEGORIE, PREIS UND STELLPLATZ SIND DEM ANGEBOT UND DER BESTÄTIGUNG ZU ENTNEHMEN.
DEM VERMIETER STEHT ES FREI, WOHNWAGEN UND STELLPLATZ MINDESTENS INNERHALB DER
ANGEMIETETEN KATEGORIE BEI BEDARF ZU VERÄNDERN. AUCH UPGRADES IN EINE HÖHERE
MIETKATEGORIE DURCH DEN VERMIETER KÖNNEN BEI NOTWENDIGKEIT UND BERÜCKSICHTIGUNG
DES GEBUCHTEN ZEITRAUMES OHNE ZUSTIMMUNG DES MIETERS DURCHGEFÜHRT WERDEN.
(2) DER WOHNWAGEN STEHT FEST AUF DEM CAMPINGPLATZ MORSUM / SYLT.
(3) DER WOHNWAGEN WIRD VOLLSTÄNDIG EINGERICHTET VERMIETET. SÄMTLICHE IM
WOHNWAGEN BEFINDLICHEN GEGENSTÄNDE SIND IN EINER INVENTARLISTE AUFGEFÜHRT, DIE DEM
MIETER AUF WUNSCH ZUGESENDET WIRD. DER WOHNWAGEN IST FÜR DIE IM ANGEBOT
ANGEGEBENE PERSONENZAHL AUSGESTATTET.
(4) MIT VERMIETET WIRD EIN VORZELT SAMT INVENTAR UND CAMPINGMOBILIAR SOWIE EIN
STRANDKORB VOR DEM VORZELT.
2. MIETZEIT
DIE MIETZEIT IST DEM SCHRIFTLICHEN ANGEBOT / DER SCHRIFTLICHEN BESTÄTIGUNG ZU
ENTNEHMEN.
3. NEBENKOSTEN
(1) DIE ENDREINIGUNG DES WOHNWAGENS WIRD GRUNDSÄTZLICH UND OBLIGATORISCH MIT 60
EURO BERECHNET, UNABHÄNGIG VON DER LÄNGE DER MIETZEIT. ZWISCHENREINIGUNGEN KÖNNEN
BELIEBIG WÄHREND DES AUFENTHALTES HINZUGEBUCHT WERDEN UND KOSTEN EBENFALLS 60
EURO.
(2) DIE BENUTZUNG DER WOHNWAGENEIGENEN TOILETTE (WC) UND DUSCHE IST KOSTENLOS. DIE
ENERGIEKOSTEN ZUM BEHEIZEN DESWASSERS SIND JEDOCH VOM MIETER ZU TRAGEN.
(3) DER STROMVERBRAUCH WIRD GESONDERT ABGERECHNET. DER MIETER UND DER VERMIETER
LESEN BEI EINZUG GEMEINSAM DEN STROMZÄHLER AB. JEDE VERBRAUCHTE KW / h KOSTET 50
CENTS. DER FÄLLIGE BETRAG IST DEM VERMIETER ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN BEI AUSZUG IN BAR
ZU ÜBERGEBEN.
(4) JEDER WOHNWAGEN VERFÜGT ÜBER EINE EINGEBAUTE GASHEIZUNG FÜR DAS BEHEIZEN DES
WOHNWAGENINNENRAUMES. DIE ERSTE 11 KG GASFLASCHE ZUR INBETRIEBNAHME DER HEIZUNG
IST IM MIETPREIS ENTHALTEN. JEDE WEITERE GASFLASCHE WIRD DEM MIETER MIT 25 EURO
BERECHNET.
(5) DIE PERSONENGEBÜHREN UND DIE KURABGABE SIND AN DER REZEPTION ZU ENTRICHTEN. DIE
HÖHE DIESER POSTEN ENTNEHMEN SIE BITTE DER GEBÜHRENORDNUNG DES CAMPINGPLATZES
MORSUM (WWW.CAMPINGPLATZ_SYLT.DE).
4. MIETZINS / ANZAHLUNG / ZAHLUNGSZIEL RESTBETRAG
DIE HÖHE DES MIETZINSES UND DIE ZAHLUNGSMODALITÄTEN ENTNEHMEN SIE BITTE IHREM
RESERVIERUNGSANGEBOT BZW. DER RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG. MIT VERTRAGSABSCHLUSS
WIRD EINE ANZAHLUNG VON 25 % DES GESAMTMIETPREISES FÄLLIG. DER RESTBETRAG WIRD 30
TAGE VOR DER ANREISE PER BANKÜBERWEISUNG GEZAHLT.
5. KAUTION
(1) MIT UNTERZEICHNUNG DES RESERVIERUNGSANGEBOTES AKZEPTIERT DER MIETER DIE ZAHLUNG
EINER MIETKAUTION IN HÖHE VON € 200,-. BEI BEZUG DES WOHNWAGENS WERDEN EVENTUELL
VORHANDENE VORSCHÄDEN SCHRIFTLICH FIXIERT.
(2) NACH DER ENDABNAHME DES WOHNWAGENS DURCH DEN VERMIETER HAT DER MIETER EINEN
ANSPRUCH AUF RÜCKERSTATTUNG DER KAUTIONSSUMME UNTER ABZUG DER EVENTUELL
ANFALLENDEN KOSTEN FÜR BESCHÄDIGUNGEN DER MIETSACHE DURCH DEN MIETER ODER ANDERE
ANSPRÜCHE DES VERMIETERS AUS DEM MIETVERHÄLTNIS. DIE RÜCKZAHLUNG DER
KAUTIONSSUMME ERFOLGT IM NORMALFALL BEI ABREISE DES MIETERS.
(3) EVENTUELLE SPÄTER GELTEND GEMACHTE ANSPRÜCHE DES VERMIETERS WERDEN DURCH DIE
RÜCKZAHLUNG DER KAUTION NICHT BERÜHRT.
6. EINZUG
(1) DER VERMIETER STELLT DEN WOHNWAGEN DEM MIETER AM EINZUGSTAG AB 16.00 UHR ZUR
VERFÜGUNG. IN AUSNAHMEFÄLLEN HAT DER VERMIETER DIE MÖGLICHKEIT, DEN
EINZUGSZEITPUNKT BIS 18 UHR AM ANREISETAGES AUSZUDEHNEN. DIESE VERPFLICHTUNG
ENTFÄLLT BEI EINTRITT VON SITUATIONEN, DIE NICHT VOM VERMIETER VERSCHULDET WORDEN
SIND, WIE Z.B. HÖHERE GEWALT. IN DIESEN FÄLLEN ERHÄLT DER MIETER VON IHM BEREITS
GELEISTETE ZAHLUNGEN SOFORT ZURÜCK. WEITERGEHENDE ANSPRÜCHE SIND AUSGESCHLOSSEN.
(2) DIE BENUTZUNG DER WOHNWAGENEIGENEN EINRICHTUNGEN IST DEM MIETER ERST NACH
EINWEISUNG DURCH DEN VERMIETER ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN GESTATTET. DAZU GEHÖREN
UNTER ANDEREM DAS ÖFFNEN DER FENSTER UND DACHLUKEN WIE AUCH DIE BENUTZUNG DER
WOHNWAGENEIGENEN TOILETTE.
(3) DER MIETER HAT MIT SEINEM EINZUG DIE VOLLSTÄNDIGKEIT DES INVENTARS, WIE DURCH DIE
INVENTARLISTE AUSGEWIESEN, ZU ÜBERPRÜFEN UND ETWAIGE FEHLBESTÄNDE DEM VERMIETER
ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN UNVERZÜGLICH ANZUZEIGEN.
7. BENUTZUNG DER MIETSACHE
(1) DER MIETER VERPFLICHTET SICH, DIE MIETSACHE PFLEGLICH ZU BEHANDELN UND DEN
VERMIETER ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN VON AUFGETRETENEN SCHÄDEN UNVERZÜGLICH IN
KENNTNIS ZU SETZEN.
(2) DER MIETER SOLLTE IM BESITZ EINER PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG SEIN, DIE DURCH IHN
ENTSTANDENE SCHÄDEN AM MIETOBJEKT ABDECKT. DER MIETER HAFTET FÜR SCHÄDEN, DIE AN DER
MIETSACHE SAMT EINRICHTUNG DURCH IHN ODER ANDERE PERSONEN, DIE SICH MIT SEINEM
WILLEN IN DER MIETSACHE AUFHALTEN, SCHULDHAFT VERURSACHT WERDEN. ER IST BEI SCHÄDEN
NICHT BERECHTIGT, SELBST FÜR ERSATZ ZU SORGEN. DER MIETER MUSS BEI EINEM SCHADEN
BEWEISEN, DASS EIN VERSCHULDEN NICHT VORGELEGEN HAT.
(3) EINE WEITERVERMIETUNG ODER VERLEIHUNG DER MIETSACHE IST UNTERSAGT.
(4) DIE BELEGUNG DES WOHNWAGENS DURCH EINE HÖHERE ZAHL VON PERSONEN ALS IM
PROSPEKT ODER DER WEBSITE WWW.CAMPING-SYLT.DE ANGEGEBEN, IST NICHT GESTATTET. DAS
AUFSTELLEN VON ZELTEN AUF DER MIETPARZELLE IST NUR MIT ZUSTIMMUNG DER
CAMPINGPLATZVERWALTUNG UND DES VERMIETERS NACH ZAHLUNG EINER GEBÜHR VON 5 EURO
PRO TAG GESTATTET.
(5) TIERE DÜRFEN NUR MIT AUSDRÜCKLICHER VORHERIGER SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES
VERMIETERS UND NUR IN BESTIMMTEN WOHNWAGEN GEHALTEN WERDEN. HIER IST EINE
EXTRAVEREINBARUNG ZU UNTERZEICHNEN. FÜR DIE ENDREINIGUNG WIRD IN DIESEM FALL EIN
AUFSCHLAG VON 30 EURO BERECHNET.
(6) DER MIETER IST VERPFLICHTET, DIE CAMPINGPLATZORDNUNG EINZUHALTEN.
8. HAFTUNG
(1) VERMIETER: DER VERMIETER HAFTET FÜR ALLE SCHÄDEN, FÜR DIE DECKUNG IM RAHMEN DER
ABGESCHLOSSENEN VERSICHERUNGEN BESTEHEN. FÜR DIE DURCH VERSICHERUNGEN NICHT
GEDECKTEN SCHÄDEN BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG DES VERMIETERS AUF VORSATZ UND GROBE
FAHRLÄSSIGKEIT. ALLE WEITERGEHENDEN ANSPRÜCHE SIND AUSGESCHLOSSEN.
(2) MIETER: DER MIETER HAFTET FÜR ALLE DEM VERMIETER ENTSTANDENEN SCHÄDEN, SOWEIT SIE
NICHT DURCH VERSICHERUNGEN ABGEDECKT SIND. DER MIETER HAFTET WEITERHIN FÜR ALLE
SCHÄDEN BEI VERSTOSS GEGEN ZIFFER 7 DES MIETVERTRAGES.
9. RÜCKTRITT
(1) DER MIETER KANN JEDERZEIT VOR MIETBEGINN VON DER ANMIETUNG ZURÜCKTRETEN.
MASSGEBEND FÜR DEN RÜCKTRITTSZEITPUNKT IST DER EINGANG DER SCHRIFTLICHEN
RÜCKTRITTSERKLÄRUNG BEIM VERMIETER.
SOFERN KEINE STORNOVERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN WURDE (80 EURO), BETRAGEN DIE
RÜCKTRITTSKOSTEN NACH VERTRAGSABSCHLUSS IMMER MINDESTENS 25 % DES
GESAMTMIETPREISES (HÖHE DER ANZAHLUNG) BZW.
BIS ZUM 70. TAG VOR MIETBEGINN 25 %
VOM 69. TAG BIS ZUM 50. TAG VOR MIETBEGINN 50 %
VOM 49. TAG BIS ZUM 31. TAG VOR MIETBEGINN 80 %
AB DEM 30. TAG VOR MIETBEGINN 100 % DES MIETPREISES.
AUCH WENN DER GEBUCHTE ZEITRAUM KOMPLETT ANDERWEITIG VERMIETET WERDEN KANN,
BLEIBT ES BEI EINER BEARBEITUNGSGEBÜHR VON 25 % DES GESAMTMIETPREISES. DIESE SUMME
WIRD VOM VERMIETER ALS BEARBEITUNGSGEBÜHR EINBEHALTEN. DIESE GEBÜHR FÄLLT NICHT AN,
WENN DIE STORNOVERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN WURDE.
AUF DEN ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG WIRD AUSDRÜCKLICH HINGEWIESEN.
(2) STORNIERUNGEN IN FOLGE DER CORONA – KRISE
(A) SOLLTEN IN FOLGE EINES CORONA – AUSBRUCHES DER CAMPINGPLATZ RANTUM, DIE INSEL
SYLT, DER KREIS NORDFRIESLAND; SCHLESWIG-HOLSTEIN IN FOLGE VON
EINREISEBESCHRÄNKUNGEN ZU DEM VON IHNEN GEWÄHLTEN REISEZEITPUNKT NICHT BEREISBAR
SEIN, ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN BESTEHEN ODER REISEN ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN IN
FOLGE EINER BEHÖRDLICHEN ANORDNUNG BUNDESWEIT UNTERSAGT WERDEN, WIRD DER
GEZAHLTE MIETZINS IN VOLLER HÖHE UMGEHEND RÜCKERSTATTET. ES FALLEN KEINE
STORNIERUNGSGEBÜHREN AN.
(B) IST DEM MIETER EINE ANREISE IM RAHMEN DER CORONA-KRISE IN FOLGE EINER
BEHÖRDLICHEN ANORDNUNG NICHT MÖGLICH (RISIKOGEBIETE), FALLEN KEINE
STORNIERUNGSGEBÜHREN AN. SOLLTE DIES JEDOCH NUR EINSCHRÄNKEND GELTEN
(BEISPIELSWEISE BEI ANREISEMÖGLICHKEIT MIT EINER QUARANTÄNEVERPFLICHTUNG ODER
VORLAGE EINES NEGATIVEN CORONA-TESTES ODERIMPFZERTIFIKATES BEI DER ANREISE) WERDEN
STORNIERUNGSGEBÜHREN GEMÄSS DER ALLGEMEINEN AGB PUNKT 9.(1) ERHOBEN.
GEGEN EINE GEBÜHR VON 80 EURO KANN EINE STORNIERUNGSVERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN
WERDEN. WÄHLEN SIE DIESE OPTION, DANN KÖNNEN SIE IHREN AUFENTHALT BIS ZU 8 TAGE VOR
IHRER ANREISE OHNE EINE ANGABE VON GRÜNDEN KOSTENLOS STORNIEREN.
10. AUSZUG
(1) DER MIETER VERPFLICHTET SICH, DEN WOHNWAGEN AM AUSZUGSTAG BIS 10.00 UHR ZU
RÄUMEN. DER SCHLÜSSEL FÜR DEN WOHNWAGEN IST IN DER WOHNWAGENTÜR STECKEN ZU
LASSEN. SELBSTGEFERTIGTE ERSATZSCHLÜSSEL SIND DEM VERMIETER ODER DESSEN BEAUFTRAGTEN
AUSZUHÄNDIGEN.
(2) DER WOHNWAGEN IST BEI AUSZUG ORDENTLICH UND BESENREIN ZU HINTERLASSEN.
(3) DAS GESCHIRR UND BESTECK IST VOR DEM AUSZUG ABZUWASCHEN UND TROCKEN WIEDER IM
KÜCHENSCHRANK ZU POSITIONIEREN. DAS ABWASCHEN DES GESCHIRRS DURCH DEN VERMIETER
IST NICHT IM ENDREINIGUNGSPREIS ENTHALTEN UND WIRD BEI NICHTERLEDIGUNG IM
NACHHINEIN ZUSÄTZLICH MIT 30 EURO IN RECHNUNG GESTELLT.
(3) DIE VOR DER ABREISE ERFOLGENDE ABNAHME DES WOHNWAGENS UND ÜBERPRÜFUNG AUF
EXTREME VERSCHMUTZUNG ODER ETWAIGE BESCHÄDIGUNG DURCH DEN MIETER SCHLIESST DIE
SPÄTERE GELTENDMACHUNG VON SCHADENERSATZANSPRÜCHEN DES VERMIETERS NICHT AUS.
(4) IM WOHNWAGEN VERGESSENE UND LIEGENGELASSENE GEGENSTÄNDE KÖNNEN DEM MIETER
NACHGESCHICKT WERDEN. IN DIESEM FALL WIRD EINE AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG VON 40 EURO
BERECHNET. DIE KOSTEN FÜR VERPACKUNG UND PORTO MÜSSEN VOM MIETER ZUSÄTZLICH NOCH
GETRAGEN WERDEN.
11. PERSONENMEHRHEIT ALS MIETER
HABEN MEHRERE PERSONEN, Z.B. EHEGATTEN, DEN WOHNWAGEN GEMEINSAM GEMIETET, SO
HAFTEN SIE FÜR ALLE VERPFLICHTUNGEN AUS DEM MIETVERHÄLTNIS ALS GESAMTSCHULDNER.
12. ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DES MIETVERTRAGES
MÜNDLICHE NEBENABREDEN ZU DIESEM VERTRAG BESTEHEN NICHT, SPÄTERE ÄNDERUNGEN ODER
ERGÄNZUNGEN SIND NUR WIRKSAM, WENN SIE SCHRIFTLICH VEREINBART WERDEN.
13. SONSTIGE VEREINBARUNGEN
KEINE
14. EXTRAS
Folgende Leistungen sind zusätzlich buchbar:
- Abschluss einer STORNOVERSICHERUNG. Gegen eine einmalige Zahlung von 80 Euro
kann eine Stornoversicherung direkt beim Vermieter abgeschlossen werden. Mit
Abschluss dieser Versicherung ist der Reiserücktritt bis zum 8. Tag vor der Anreise
VOLLKOMMEN KOSTENLOS möglich. Ansonsten gelten die Stornobedingungen gemäß
Punkt 9. der AGB. - Wäschepaket (Bettbezüge und Handtücher, 25 Euro)
1 Deckenbezug, 1 Kissenbezug, 1 großes Bettlaken, 1 großes Handtuch, 1 kleines
Handtuch Die Bezüge liegen bei der Anreise im Wohnwagen bereit. Das Beziehen und
Abziehen der Decken und Kissen übernimmt der Mieter selbst. - Gasflasche (27 Euro)
Sollte der Mieter das Vorzelt beheizen wollen, stellt der Vermieter einen Katalyt –
Gasofen zur Verfügung. Jede angebrochene 11 – kg – Gasflasche wird dem Mieter mit
27 € in Rechnung gestellt. Dieser Preis gilt auch für jede weitere Gasflasche zum
Beheizen des Wohnwageninnenraumes. - Mitbringen von Haustieren (nur in ausgewählten Wohnwagen nach Rücksprache
möglich, Reinigungszuschlag von 30 Euro pro Tier, bitte Anzahl auf dem
Reservierungsangebot angeben. - Spätanreise (20 Uhr – 23 Uhr am Anreisetag) oder Spätabreise (10 – 13 Uhr am
Abreisetag) jeweils 30 Euro. - Fahrräder
Gegen eine Gebühr von 35 Euro pro Woche oder 6 Euro pro Tag können City –
Damenfahrräder ausgeliehen werden